Biotechnik

Öffnungszeiten

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Hier sind wir gerne
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nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.

Ansprechpartner

Dr. Roland Kehm -
Abteilungsleiter
Tel.: 06221 54 - 8541

DECT: 06221 56 - 32372
Fax: 06221 54 - 8393
E-Mail

Biologisches Sicherheitslabor
der Universität Heidelberg(L3/S3-Laboratorium)

 

Die Abteilung Biotechnik überwacht und koordiniert den Betrieb des an der Universität Heidelberg zur Verfügung stehenden zentralen Laboratoriums zum Umgang mit Organismen der Risikogruppe 3 (L3-Laboratorium) nach Gentechnikgesetz (GenTG) und Infektionsschutzgesetz (IfSG).


Sollten Sie eine gentechnische Arbeit der Sicherheitsstufe 3 planen, unterstützt Sie bei allen Formalitäten der Beauftragte für Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg (BBS).


Das Formular für den Antrag zum Arbeiten im Biologischen Sicherheitslabor zur Vorlage bei dem Ausschuss für Biologische Sicherheit laden Sie bitte hier herunter.


Falls Ihre S3/L3-Arbeiten bereits genehmigt sind und Sie weitere Fragen zur Nutzung des Biologischen Sicherheitslabors haben, bzw. einen Termin für eine Vor-Ort-Einweisung und eine Sicherheitsbelehrung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Unser Service:
Neben den üblichen organisatorischen Aufgaben, die die Betreuung jedes Labors mit sich bringt, übernehmen wir im Biologischen Sicherheitslabor der Universität Heidelberg auch die Arbeitsschutzüberwachung, die Bereitstellung von Sicherheitskleidung, Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln. Ebenso sorgen wir für eine fachgerechte Reinigung und Desinfektion der Oberflächen und der Entsorgung der anfallenden Abfälle gemäß Hygieneplan.


Wir verwalten die elektronische Zugangskontrolle. Neue Mitarbeiter erhalten eine Ersteinweisung und Sicherheitsbelehrung gemäß der Betriebsanweisung für die Durchführung gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 3.


Die Betriebsanweisung und weitere Sicherheitsdokumente, stehen als Download zur Verfügung.


Wir verwalten die erforderliche Dokumentation gemäß Gentechnik-Aufzeichnungsgesetz.


Wir führen jährlich regelmäßig zentrale Sicherheitsbelehrungen (nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 14 Gefahrstoffverordnung) für die Nutzer des Biologischen Sicherheitslabors durch. Ort und Zeitpunkt werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.


In enger Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg (BBS), unterstützen wir die Wissenschaftler bei allen Fragen des Umgangs und der Entsorgung von infektiösem Material.

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