Chemie
Annahmestelle
INF 269 / EG
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
INF 367 / UG, Raum 102
Dienstag
Donnerstag
telefonische Erreichbarkeit
Hier sind wir gerne
Montag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.
Unsere Service
Chemikalienabfall-Entsorgung
Beratung vor Ort
Chemikalien-Börse
Recycling & Upgrade
Formulare & Etiketten
Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz
Ansprechpartner
Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911
Mobil: 0170 7622035
E-Mail
Gefahrgut · Verkehrsträger Straße
Rechtsvorschriften
Geltungsbereich
Unter den folgenden Links finden Sie Hinweise, die Ihnen Auskunft darüber geben sollen, wann die Gefahrgutvorschriften anzuwenden sind.
Nicht immer unterliegt ein Gefahrguttransport den Gefahrgutvorschriften.
So ist man beispielsweise von den Vorschriften befreit, wenn der Transport in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Betriebs- oder Werksgelände stattfindet. Die Ortsveränderung von Gefahrgütern per Handwagen oder zu Fuß unterliegt auch nicht den Gefahrgutvorschriften, da kein Straßenfahrzeug zum Einsatz kommt.
§1 GGBefG – Gefahrgutbeförderungsgesetz (Geltungsbereich)
§1 GGVSEB – Gefahrgutverordnung (Geltungsbereich)