Chemie

Öffnungszeiten
Annahmestelle

INF 269 / EG

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag

11.00 - 11.30 Uhr

 

Annahmestelle
INF 367 / UG, Raum 102

Dienstag

13.30 - 14.30 Uhr

Donnerstag

10.00 - 11.00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Hier sind wir gerne
Montag - Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr

13.00 - 14.30 Uhr

Freitag

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nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.

Unsere Service

Chemikalienabfall-Entsorgung

Beratung vor Ort

Chemikalien-Börse

Recycling & Upgrade

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Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz

Ansprechpartner

Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911

Mobil: 0170 7622035
E-Mail

Gefahrgut · Verkehrsträger Straße

Rechtsvorschriften

Geltungsbereich
Unter den folgenden Links finden Sie Hinweise, die Ihnen Auskunft darüber geben sollen, wann die Gefahrgutvorschriften anzuwenden sind.

 

Nicht immer unterliegt ein Gefahrguttransport den Gefahrgutvorschriften.

 

So ist man beispielsweise von den Vorschriften befreit, wenn der Transport in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Betriebs- oder Werksgelände stattfindet. Die Ortsveränderung von Gefahrgütern per Handwagen oder zu Fuß unterliegt auch nicht den Gefahrgutvorschriften, da kein Straßenfahrzeug zum Einsatz kommt.

§1 GGBefG – Gefahrgutbeförderungsgesetz (Geltungsbereich)  
§1 GGVSEB – Gefahrgutverordnung  (Geltungsbereich)

 

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