Strahlenschutz

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Ansprechpartner

Tel.: 06221 54 - 4117
Fax: 06221 54 - 6125

DECT: 06221 56 - 38440

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Beratung: Strahlenschutzrecht


Universitätsleitung, Institutsleiter, Strahlenschutzbeauftragte, beruflich strahlenexponierte Mitarbeiter, die Berufsfeuerwehr, die Stadtverwaltung, die Abt. Sicherheitswesen der ZUV, der Personalrat, Architekten, Bauleiter, Bauamtsmitarbeiter, Mitarbeiter des Betriebsärztlichen Dienstes, Reinigungskräfte, Technisches Personal, Wissenschaftler und Mediziner können sich Rat und Hilfe suchend vertrauensvoll an die Abt. Strahlenschutz wenden. Die Abt. Strahlenschutz berät sachlich und informiert umfassend über alle Teilgebiete des Strahlenschutzes.

Strahlenschutzbeauftragte und beruflich strahlenexponierte Mitarbeiter finden wertvolle zusätzliche Informationen in den beiden Broschüren, die zum Downloading bereitstehen:

Regeln für den Umgang mit radioaktiven Stoffen

Regeln für den Umgang mit radioaktiven Stoffen englisch

Hinweise für Strahlenschutzbeauftragte

Hinweise für Strahlenschutzbeauftragte englisch


Beratung: Strahlenschutzrecht
Richtlinien - Gesetzttexte - Merkblätter
Allgemeine Strahlenschutzanweisung in PDF zum downloaden
Umgang mit radioaktiven Stoffen
Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Allgemeine Regeln

Spezielle Hinweise zum Umgang mit S-35-markierten Aminosäuren und Sulfaten

Spezielle Hinweise zum Umgang mit radioaktiv markierten Versuchstieren und Pflanzen

Spezielle Hinweise zum Gebrauch der Jodsorptionsfilteranlagen

Isotopenlabordienst

Benutzung der Laborspülen und Handwaschbecken

Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen
Regeln

Prüf- und Meldepflichten

Lagerung radioaktiver Stoffe
Abschirmungen
Maßnahmen bei Kontaminationen, Unfällen und anderen Problemen
Alarmplan

Kontamination von Sachgütern

Personenkontaminationen

Schema zur Dekontamination unverletzter, gesunder Hautoberflächen

Verletzungen im Isotopenlabor, Dekontamination von Wunden

Verdacht auf die Inkorporation radioaktiver Stoffe

Anwendung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (Elektronenmikroskope)
Behördlich anerkannte Sachverständige
Beschaffung geeigneter Messgeräte u. a. Strahlenschutzausrüstung
Vor dem Beginn einer Tätigkeit als beruflich strahlenexponierter Mitarbeiter
Strahlenschutzmessungen
Messung der Ortdosis(leistung), auch Langzeitmessungen
Kontaminationsmessungen zur Arbeitsplatzkontrolle
Personenkontaminationsmessungen
Freigabe(messungen) gemäß § 29 und § 44 der StrlSchV
Inkorporationsmessungen (Urin)
Wischtests nach DIN-Vorschriften
Messung von Radon in Räumen und im Wasser
Quantitative Bestimmung von Radionukliden

  - in Luft- und Wasserfiltern
  - im Abfall und Schrott
  - in Bodenproben und Baumaterialien
  - im Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser, Oberflächenwasser
  - in Abluft und Raumluft
  - in Lebensmitteln
  - Wischtestproben

Teilnahme am Ringversuch des BfS
Personenbezogener Strahlenschutz
Dosimetrie
Dosisbegriffe
Dosisberechnungen (Effektive Dosis, Ortsdosisleistung durch Gammastrahlung)
Beruflich bedingte Strahlenbelastung
Einstufung der Mitarbeiter, Grenzwerte der beruflichen Strahlenexposition
amtlich festgestellte Personendosis, Körperdosis
Dosimetertypen
Amtliche Messstelle
Verlust eines Dosimeters
Von der Routine abweichenden Messwerte
Elektronische Datenverarbeitung
Inkorporationsüberwachung
Messung der Körperaktivität
Ausscheidungsmessung (Urin)
Messung der Radionuklide in der Raumluft am Arbeitsplatz
Erfordernis der Inkorporationsüberwachung
Von der Behörde bestimmte amtliche Messstellen für die Inkorporationsüberwachung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Unterweisungen
Betreuung (instituts)fremder Mitarbeiter (Hausmeister, Handwerker, Techniker, Reinigungspersonal, Fremdfirmen)
Tätigkeitsverbote, -einschränkungen
Zugangskontrolle
Regelungen für DKFZ-Mitarbeiter, die in den Isotopenbereichen der Universität Heidelberg arbeiten
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
Strahlenschutzaufsicht
Voraussetzungen für die Ernennung von Strahlenschutzbeauftragten
Aktualisierung d. Fachkunde
Entpflichtung
Kontrollaufgaben der Strahlenschutzbeauftragten
Meldepflichten der Strahlenschutzbeauftragten
Informationspflichten der Strahlenschutzbeauftragten
Die Strahlenschutzbereiche der Universität Heidelberg
Schema und gesetzliche Grundlagen der Einteilung
Arbeitsbereiche, Labortypen (Urin)
Überprüfung der Strahlenschutzbereiche
Umgangsgenehmigungen
Allgemeingenehmigungen
Sondergenehmigungen
Strahlenschutzanweisungen
Allgemeine Strahlenschutzanweisung
Nutzerspezifische Strahlenschutzanweisungen
Zusätzliche interne Regelungen (Broschüren: Regeln für die Mitarbeiter, Hinweise für Strahlenschutzbeauftragte)
Genehmigungsvoraussetzungen
Strahlenschutzpläne (Dosisabschätzungen, -berechnungen, Abschirmungen)
Vorbereitung der Brandbekämpfung – Feuerwehrgefahrengruppen – Feuerwehrerfassungsblätter und -einsatzpläne
Berechnung der Brandschutz-, Diebstahlschutz- und Strahlenschutzklassen nach DIN - Auslegung von Isotopenlaboratorien, Röntgenräumen
Luftführung
Abwasserführung und Abwasserrückhalteanlage
Dekontaminierbarkeit von Mobiliar, Fußböden, Wänden usw.
Vorrichtungen für die Zugangskontrolle
Schleusen und Pufferzonen
Anträge nach StrlSchV und RöV, Behördenverkehr
Transport, Erwerb und Entsorgung radioaktiver Stoffe
Erwerb radioaktiver Stoffe
Entsorgung radioaktiver Stoffe
Uneingeschränkte Freigabe von Abfällen
Die Abfallmessplätze
Entsorgungspfade
Abfallmengen
Weitere Regeln
Transport
Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter und Strahlenschutzbeauftragte
Ausbildung
Aktuelle Informationen

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