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Ansprechpartner

Wolfgang Schäffner -
Leiter der Prüfgruppe
Tel.: 06221 54 - 6325
mobil: 0152 - 56829114
E-Mail

Leitfaden zur elektrischen Überprüfung nach DGUV-V3

(Stand 25.06.2021)



Der ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld wurde vom Rektorat der Universität Heidelberg mit der elektrischen Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel innerhalb der von der Universität Heidelberg genutzten Liegenschaften nach DGUV-V3 beauftragt. Hierfür wurde im ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) eine Prüfgruppe eingerichtet die mit der Organisation und Durchführung der Prüfungen betraut ist; diese Prüfgruppe ist in der Abteilung 4.1 Elektronik des ZNF verortet.

Begriffserklärung „ortsveränderliche Betriebsmittel“

Die DGUV definiert dies so: Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel sind gebrauchsfertige elektrische Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können und gleichzeitig mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 826-16-04 und 826-16-05). Zu den ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln zählen insbesondere handgehaltene Elektrowerkzeuge, Motor- und Wärmegeräte, Leuchten, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Netz- und Ladegeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik einschließlich der Fernmeldegeräte sowie Laborgeräte.

Verallgemeinert: Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Betriebsmittel die nicht Verbindungselemente (z.B. Schrauben) mit dem Gebäude/Gebäudeteilen oder mit in dem Gebäude fest eingebaute Einrichtungen (z.B. Einbauküchen) verbunden sind. Zudem dürfen sie nur über eine steckbare Verbindung (Schutzkontakt-Stecker, Eurostecker, CEE-Stecker) an die gebäudeseitige Stromversorgung anschließbar sein.

 

Prüfungsablauf

Vor dem beabsichtigten Prüfzeitraum nimmt der Leiter der Prüfgruppe Kontakt mit der Leitung der zu prüfenden Einrichtung/ des zu prüfenden Instituts(-teil) auf. 

 

Nach der Kontaktaufnahme wird von der Einrichtung/Institut binnen einer Woche ein Ansprechpartner/in benannt, der/die die Gegebenheiten vor Ort kennt und während der Prüfung den Zugang zu den zu prüfenden Geräten gewährleistet. 

 

 Mit angemessenem Vorlauf vereinbart der Leiter der Prüfgruppe mit dem Ansprechpartner einen verbindlichen Prüftermin bzw. einen zusammenhängenden Prüfzeitraum. Die Terminabsprache innerhalb der Einrichtung z.B. mit den einzelnen Arbeitsgruppen wird vom Ansprechpartner durchgeführt. Ebenso sollte dieser die Mitarbeiter über die Durchführung der Prüfungen informieren. Vor/Während der Prüfung ist der benannte Ansprechpartner für notwendige Außerbetriebnahmen und Wiederinbetriebnahmen der zu prüfenden Geräte, sowie in Sicherheitsbereichen die im Vorlauf erforderliche Reinigung und in Strahlenschutzbereichen zusätzlich die Freimessung zuständig.1
Die zu prüfenden Geräte müssen gesammelt zur Prüfung vorgestellt werden. Im Prüfzeitraum muss der Ansprechpartner für die Prüfer erreichbar sein. Für Schäden, die durch den Prüfvorgang verursacht wurden übernimmt der ZNF keine Haftung.

 

Nachlauf zur Prüfung

Zum Abschluss der Überprüfungen erstellt der Leiter der Prüfgruppe für jedes geprüfte Gerät die Prüfberichte mit den relevanten Messergebnissen. Diese werden der Leitung der Einrichtung/Institut in Dateiform (PDF) zur Verfügung gestellt. Anhand der Ergebnisse legt die Prüfgruppe die zukünftigen Prüffristen fest. Der Leiter der Prüfgruppe sendet dem Leiter des Instituts eine Liste der Geräte die nicht aufgefunden wurden. Der Leiter des Instituts lässt überprüfen wo diese Geräte abgeblieben sind und vereinbart mit dem Leiter der Prüfgruppe einen Nachprüftermin.

Vorgehen in besonderen Fällen

 

Können Geräte innerhalb des Prüfzeitraums nicht geprüft werden, weil sie z.B. im Dauerversuch nicht abzuschalten sind, muss dafür durch das Institut/Einrichtung eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei kann ein Mitarbeiter der Prüfgruppe in Bezug auf elektrische Gefährdungen beratend tätig sein.

 

Gebrauchtgeräte / dienstlich genutzte Privatgeräte

Neu eingebrachte Gebrauchtgeräte sowie neu eingebrachte dienstlich genutzte Privatgeräte werden von der Prüfgruppe bei der nächsten Prüfkampagne erfasst und geprüft. Um deren elektrische Sicherheit bereits festzustellen bevor sie bei der nächsten Prüfkampagne erfasst werden, bietet die Elektronikwerkstatt des ZNF den Service an das Gerät dort vorzustellen und gegen Vorlage des von der Einrichtung ausgefüllten Formulars (erhältlich auf der Homepage des Zentralbereich Neuenheimer Feld http://www.zbt.uni-heidelberg.de/img/Formular DGUV-V3_V2.pdf) das Gerät nach DGUV-V3 überprüfen zu lassen.

 

1 Reinigung, Dekontamination und Desinfektion von Material aus Strahlenschutz oder biologischen Sicherheitsbereichen ist nach aktuellem Stand der Technik durchzuführen, dies ist geeignet zu dokumentieren. Die Mitarbeiter der Prüfgruppe sind berechtigt in diese Dokumentation Einsicht zu nehmen, sofern keine Freigaben durch Gerätebegleitscheine vorliegen.

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